Bäume sind nicht nur Lebewesen, sondern auch Lebensraum. Auf ihnen und von ihnen leben zahlreiche Tiere und Pflanzen z.B. können auf einer Eiche 500 verschiedene Insektenarten leben.

Die Botanik definiert Bäume als ausdauernde und verholzende Samenpflanzen, die eine dominierende Sprossachse aufweisen, die durch sekundäres Dickenwachstum an Umfang zunimmt. Diese Merkmale unterscheiden einen Baum von Sträuchern, Farnen, Palmen und anderen verholzenden Pflanzen. Im Gegensatz zu ihren entwicklungsgeschichtlichen Vorläufern verfügen die meisten Bäume zudem über wesentlich differenziertere Blattorgane, die mehrfach verzweigten Seitentrieben (Lang- und Kurztrieben) entspringen. Stamm, Äste und Zweige verlängern sich jedes Jahr durch Austreiben von End- und Seitenknospen, verholzen dabei und nehmen kontinuierlich an Umfang zu. Im Gegensatz zum Strauch ist es besonderes Merkmal der Bäume, dass die Endknospen über die Seitenknospen dominieren (Apikaldominanz) und sich dadurch ein vorherrschender Haupttrieb herausbildet (Akrotonie).

 

Unter den zahlreichen Borkenkäfer-Arten besiedeln nur wenige, meist an Nadelbäume gebundene Arten, lebende Bäume, die sie dann durch ihren Befall zum Absterben bringen können, die meisten Arten sind hingegen Schwächeparasiten (Sekundärschädlinge), die nur absterbende oder kranke Individuen mit stark verminderter Widerstandskraft besiedeln können. Die insgesamt nur etwa 15 bis 20 Arten neigen zu Massenvermehrungen (Gradationen) und können in Jahren mit hoher Populationsdichte ganze Wälder zum Absterben bringen, jeweils mit Millionenschäden für die Forstwirtschaft. Berüchtigt sind vor allem einige Arten aus der Gattung Ips in Eurasien und Nordamerika und der Gattung Dendroctonus, vor allem in Nordamerika. Voraussetzung für diese Arten ist die Fähigkeit, die Abwehr ihres Pflanzenwirts, etwa durch Harzfluss und durch Abwehrchemikalien (sekundäre Pflanzenstoffe) wie etwa Terpenoide zu überwinden. Um auch gesunde Bäume befallen zu können, führen die Arten synchronisierte Massenangriffe von Tausenden von Individuen auf denselben Baum durch, um dessen Abwehr zu erschöpfen. Meist gelingt ihnen dies aber zunächst nur, wenn der Baum schon durch andere, biotische und abiotische, Stressfaktoren, etwa Trockenheit, vorgeschädigt ist. Auf dem Höhepunkt einer Gradation vermögen einige Arten dann auch, mittels synchronisierter Massenattacken, völlig gesunde Bäume massiv zu schädigen. Zur Synchronisierung nutzen sie Kommunikation durch Pheromone wie Verbenol und Myrcen, die oft durch chemischen Umbau sekundärer Pflanzenstoffe erzeugt werden. Vorteil für den Käfer ist, dass in solchen Bäumen nur wenige Konkurrenten anderer Borkenkäferarten auftreten können.

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Von Matthias Frank - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0,

Markante und alte Bäume in Berlin haben meist ein Alter zwischen 300 und 600 Jahren. Viele Dörfer haben sogenannte tausendjährige Eichen oder Linden, die bei näherer Untersuchung diesen Anspruch meist nicht erfüllen. Die Altersdaten beruhen meist auf Schätzung oder Überlieferung, nur wenige einzelne Bäume sind anhand von Quellen oder Kernbohrung verlässlich altersbestimmt (siehe auch Altersbestimmung von Bäumen). Darüber hinaus existieren einige Bäume, die schon deshalb besonders interessant sind, weil sie das älteste bekannt gewordene Exemplar einer Art oder das größte jemals bekannt gewordene Exemplar darstellen.

Dicke Marie

Die Dicke Marie ist ein Naturdenkmal im Tegeler Forst, im Ortsteil Tegel des Berliner Bezirks Reinickendorf. Sie ist vermutlich der älteste Baum der Stadt. Am 9. Juli 2021 wurde sie als achter Baum und als erster Waldbaum zum Nationalerbe-Baum erklärt.[2]

Humboldteiche

Die Humboldteiche ist eine ca. 400 bis 500 Jahre alte Stieleiche. Sie steht in der Nähe des Schlosses Tegel im Schlosspark auf 40 m ü. NN. Der Baum hat einen Stammumfang von 7,80 Metern, einen Taillenumfang von 7,22 Metern, Kronendurchmesser von 18 Metern und eine Höhe von 29 Metern.[1] Die Humboldteiche wurde im Jahr 1939 zum Naturdenkmal erklärt. Sie ist nach der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin vom 2. März 1993 unter der Nummer 12-25/B (XX-25/B) wegen ihrer Seltenheit und aus landeskundlichen Gründen als Naturdenkmal registriert

Treskow-Platane

Sie hat eine Höhe von 25 Metern und einen Kronendurchmesser von 20 Metern. Ihr Stammumfang in 1,30 Meter Höhe beträgt 4,65 Meter. Ihr Alter wird vom Umweltbüro Lichtenberg mit 250 Jahren angegeben;[2] sie war demnach schon Bestandteil einer Platanenanpflanzung auf dem Rittergut von Johann Carl Sigismund von Treskow (1787–1846), nach dem sie benannt ist und auf dessen einstigen Schlossareal der Tierpark 1955 entstand. Wesentlich höhere Altersangaben berücksichtigen nicht, dass diese Art aus einer Kreuzung erst im 18. Jahrhundert in England entstanden ist.[3] Die älteste Ahornblättrige Platane in Deutschland ist die Herzogenrather Platane von etwa 1750. Die Äste der Treskow-Platane sind im Querschnitt oft oval, sehr unregelmäßig miteinander verwachsen und werden mit einem Seil gegenseitig gestützt.

 

Quelle: Wikipedia

Bildquelle: Isabelle Bonenkamp (Wunderbelle) - Eigenes Werk

Die zahlreichen baumbestandenen Straßen machen Berlin zu einer grünen Großstadt. Durchschnittlich stehen an jedem Kilometer Stadtstraße heute rund 80 Bäume, das ergibt einen Gesamtbestand von rund 433.000 Straßenbäumen. Aber auch in den zahlreichen Grünanlagen Berlins, auf Spielplätzen und Schulhöfen, auf Friedhöfen oder in naturnahen Bereichen der Stadt sind Bäume ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtgrüns.

Berlin konnte seinen durch den II. Weltkrieg stark dezimierten Bestand an Straßenbäumen, der bis 1946 von ehemals rund 411.000 im Jahr 1939 auf rund 161.000 Bäume im Jahr 1946 zurückgegangen war, wieder kontinuierlich aufbauen. Mit der Wiedervereinigung hatte die Stadt Ende 1990 einen Bestand von rund 370.000 Straßenbäumen. Mit den rund 433.000 Bäumen an Berlins Straßen gibt es heute rund 22.000 Straßenbäume mehr als vor dem Krieg.

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Für 1990 wurde die Rotbuche in Deutschland zum „Baum des Jahres“ erklärt, 2014 in Österreich und 2022 erneut in Deutschland.

Das Verbreitungsgebiet der Rotbuche reicht heute von Süd-Skandinavien bis Sizilien und von der planaren Tiefebene bis zum montanen Bergwald. Im östlichen Mitteleuropa und im südlichen Skandinavien kommt sie bis in Höhenlagen von 500 m vor; in Westeuropa bis 1500 m, wie auf dem Feldberg (Schwarzwald) und in den südlichen Alpen mindestens bis 1850 m, am Monte Baldo (Gardasee) bildet die Buche die Waldgrenze, nicht die Fichte[14]. In den Allgäuer Alpen steigt sie bis zu 1500 Metern Meereshöhe auf[15], wobei es hier deutliche Unterschiede in der Höhenverbreitung in Abhängigkeit von der Exposition (Südseite oder Nordseite des Berges) gibt.

Gefährdung und Krankheiten

Im Laufe der Jahrtausende hat sich ein recht stabiles Gleichgewicht zwischen der Buche und Schadorganismen herausgebildet, was sie z. B. von Fichte, Kiefer und Eiche deutlich unterscheidet, wo Schädlinge wie z. B. Borkenkäfer, wenn sie sich massenhaft vermehren, ganze Bestände vernichten können. Allerdings gilt die Buche aufgrund ihrer geringen Neigung zur Borkenbildung als anfällig gegen Wurzel- und Rindenparasiten.

Die Gefährdungen und Krankheiten der Rotbuche werden teilweise als „Buchenkomplexkrankheit“ oder als Komplexkrankheit betrachtet. Besonders trockene Perioden können zu Verlusten im Feinwurzelbereich und zur Schwächung der Bäume führen. Die geschwächten Bäume sind in der Folge anfälliger für weitere Schäden und Krankheiten. Gefährdung von Rotbuchenbeständen ist durch Befall mit Pilzen festgestellt worden. Mehrere Arten der Phytophthora sind dazu bekannt. Zu den Schadinsekten an Rotbuchen sind der Buchenspringrüssler (Rhynchaenus fagi (Linnaeus, 1758)), der Kleine Buchenborkenkäfer (Taphrorychus bicolor (Herbst, 1793)) und der Buchenprachtkäfer (Agrilus viridis (Linnaeus, 1758)) nachgewiesen. Die Dürre und Hitze in Europa 2018 und in den Folgejahren hat, z. B. in der Schweiz, besonders die Buchen in Mitleidenschaft gezogen.

Quelle: Wikipedia

Bildquelle: Heinz Mathis - Eigenes Werk

Alle Laubbäume und die Waldkiefer ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 1,20m Höhe) sind durch die BaumSchVO geschützt. Für diese Bäume wird auf Privatgrundstücken eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen benötigt. Öffentliche Flächen: Bäume auf öffentlichem Grund können ohne Genehmigung gefällt werden.

 

Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO)
Vom 11. Januar 1982*

§ 1
Schutzzweck
Wegen der Bedeutung für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere zur Erhaltung der Lebensgrundlagen wildlebender Tiere sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, Verbesserung des Stadtklimas und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen wird der Baumbestand in Berlin als geschützter Landschaftsbestandteil nach Maßgabe dieser Verordnung geschützt.

zur Einzelansicht § 1

§ 2
Anwendungsbereich
(1) Geschützt sind

1.
alle Laubbäume,

2.
die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie

3.
die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel,

jeweils mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist.

(2) Geschützt sind auch Einzelbäume, die das Maß des Absatzes 1 noch nicht erreicht haben, wenn sie Ersatzpflanzungen im Sinne des § 6 sind oder auf Grund eines Bebauungsplanes oder der Darstellungen eines Landschaftsplanes zu erhalten sind. Die in Satz 1 genannten Bäume werden von der zuständigen Behörde in eine Liste eingetragen.

(3) Nicht geschützt sind

1.
Obstbäume mit Ausnahme der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 genannten Arten,

2.
Bäume auf Dachgärten oder in Pflanzencontainern,

3.
Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie gewerblichen Zwecken dienen.

(4) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf solche Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen oder Bestandteil eines solchen sind oder innerhalb von Flächen liegen, die als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen sind, oder deren Beseitigung auf Grund der Festsetzungen eines Landschaftsplanes untersagt ist. Vom Anwendungsbereich werden ferner solche Bäume nicht erfasst, die dem Landeswaldgesetz vom 30. Januar 1979 (GVBI. S. 177) in der jeweils geltenden Fassung oder dem Grünanlagengesetz vom 24. November 1997 (GVBI. S. 612) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen oder zu einem Gartendenkmal im Sinne des § 2 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes Berlin vom 24. April 1995 (GVBl. S. 274) in der jeweils geltenden Fassung gehören.

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Als Holzschädlinge werden Organismen bezeichnet, die aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften in der Lage sind, Holz zu schädigen oder zu zerstören. In der Regel geschieht dieses im Rahmen der Nahrungsaufnahme oder der Anlage einer Wohn- oder Brutstätte. Hierbei wird durch den Abbau organischer Substanz (des Holzes) auch ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung des Stoffkreislaufes unserer Ökosysteme geleistet. Die Bezeichnung als „Schädling“ erfolgt, wenn bei dieser Tätigkeit vom Menschen genutztes Holz betroffen ist, welches dadurch seine Funktionsfähigkeit oder seinen Wert verliert.

Die weitaus größte Bedeutung als Holzschädlinge haben bestimmte Insekten- und Pilzarten. Daneben kann Holz unter besonderen Bedingungen auch von Bakterien oder z. B. Bohrmuscheln angegriffen werden.

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Bildquelle: Frank Mikley - Eigenes Werk

Baumpflege Thomas Holm

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